Der Bundesrat prüft alle zwei Jahre , ob die Renten angepasst werden müssen. Im Jahre 2019 wurden diese zum letzten Mal erhöht. Während der letzten zwei Jahre sind die Preise und Löhne so stark angestiegen, dass die Renten per 01.01.2021 erneut angepasst werden. Die AHV/IV-Minimalrente beträgt neu 1'195 Schweizer Franken pro Monat, die Maximalrente 2'390 Schweizer Franken. Ebenfalls wird die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs bei den Ergänzungsleistungen erhöht. Selbstständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige zahlen ab dem Jahr 2021 höhere Mindestbeiträge.
Nachfolgend die angepassten Vorsorgebeiträge auf einem Blick:
in CHF Aktuell Ab 2021
Minimalrente AHV/ IV 1'185 1'195
Maximalrente AHV/IV 2'370 2'390
Koordinationsabzug 2. Säule 24'885 25'095
Eintrittsschwelle 2. Säule 21'330 21'510
Maximalbeitrag Säule 3a 6'826 6'883
Maximalbeitrag Säule 3a ohne 2. Säule 34'128 34'416
Die Gesamtkosten für die vorgenommenen Rentenerhöhungen belaufen sich auf 441 Millionen Schweizer Franken. Die AHV nimmt dabei mit 390 Millionen Schweizer Franken den grössten Teil ein, während die IV mit 51 Millionen zu Buche schlägt. Die Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen erzeugen hingegen Zusatzkosten von 1.4 Millionen Schweizer Franken beim Bund und 0.8 Millionen bei den Kantonen.
Änderungen bei der 2. und 3. Säule
Wie bereits in unserer Tabelle ersichtlich, hat der Bundesrat auch Änderungen für die obligatorische berufliche Vorsorge beschlossen. Der Koordinationsabzug steigt von CHF 24'885 auf 25'095 Schweizer Franken. Die Eintrittsschwelle beträgt neu 21'510 Schweizer Franken, während sie zurzeit bei 21'330 liegt.
In die Säule 3a konnte man bis anhin 6'826 Schweizer Franken einzahlen. Auch hier wird man ab dem neuen Jahr die Möglichkeit erhalten, mit 6'883 Schweizer Franken mehr einzahlen und somit bei den Steuern einen höheren Abzug geltend machen zu können. Sollte man bei keiner beruflichen Vorsorge angeschlossen sein, kann man neu bis zu 34'416 Schweizer Franken in die Säule 3a einzahlen, was eine Erhöhung von 288 Schweizer Franken zum Vorjahr bedeutet.
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