Wer ein Unternehmen führt, beschäftigt sich täglich mit Kunden, Aufträgen, Liquidität, Steuern und der Weiterentwicklung des Betriebs. Die eigene Altersvorsorge rückt dabei schnell in den Hintergrund.
Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer lohnt sich jedoch ein genauer Blick. Denn ob Sie eine Einzelfirma oder eine GmbH führen, macht bei der Vorsorge einen wesentlichen Unterschied.
Eine typische Frage aus der Praxis lautet:
«Soll ich möglichst viel in die Säule 3a einzahlen, mich einer Pensionskasse anschliessen oder zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse tätigen?»
Die Antwort hängt unter anderem von der Rechtsform, dem Einkommen, der bestehenden Vorsorge, der steuerlichen Situation und der verfügbaren Liquidität ab.
Einzelfirma und GmbH: Der entscheidende Unterschied
Bei einer Einzelfirma gelten Sie sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich als selbstständigerwerbend, sofern die Ausgleichskasse Ihre Tätigkeit entsprechend anerkennt.
Damit sind Sie nicht obligatorisch einer Pensionskasse angeschlossen. Sie können sich jedoch freiwillig einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen.
Bei einer GmbH sieht die Situation anders aus. Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Arbeiten Sie in Ihrer eigenen GmbH und beziehen einen Lohn, gelten Sie sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich als Arbeitnehmer Ihrer Gesellschaft.
Damit gelten auch die entsprechenden Bestimmungen der beruflichen Vorsorge. Dieser Unterschied beeinflusst unter anderem, wie viel Sie in die Säule 3a einzahlen können.
Säule 3a: Wie viel können Unternehmer 2026 einzahlen?
Für das Jahr 2026 gelten folgende Maximalbeträge:
Mit Anschluss an eine Pensionskasse:
Maximal CHF 7’258 pro Jahr
Ohne Anschluss an eine Pensionskasse:
Maximal 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens jedoch CHF 36’288 pro Jahr
Wer beispielsweise eine Einzelfirma führt und keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann bei entsprechendem Einkommen deutlich mehr in die Säule 3a einzahlen.
Wer dagegen über die eigene GmbH einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann grundsätzlich nur den kleineren 3a-Maximalbetrag geltend machen.
Die Beiträge an die Säule 3a können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dadurch wird gleichzeitig für das Alter gespart und die aktuelle Steuerbelastung reduziert.
Wann kann eine Pensionskasse interessant werden?
Gerade bei steigenden Einkommen sollte die Frage nicht nur lauten:
«Wie viel kann ich dieses Jahr in die Säule 3a einzahlen?»
Sinnvoller ist eine langfristige Betrachtung:
«Wie sollte ich meine Vorsorge insgesamt strukturieren?»
Eine Pensionskassenlösung kann für Selbstständigerwerbende interessant sein, weil damit zusätzlich zur Altersvorsorge je nach Vorsorgeplan auch Leistungen bei Invalidität und Tod abgesichert werden.
Zudem können bei vorhandenen Vorsorgelücken später freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse möglich sein.
Wie hoch ein solcher Einkauf ausfallen darf, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind unter anderem der konkrete Vorsorgeplan, der bisherige Vorsorgeverlauf und das bereits vorhandene Altersguthaben.
Das mögliche Einkaufspotenzial finden Sie in der Regel auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis oder erhalten es direkt von Ihrer Pensionskasse.
Pensionskasseneinkauf und Steuern
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse kann steuerlich interessant sein. Der einbezahlte Betrag kann grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Vereinfacht gesagt:
Einkauf in die Pensionskasse → tieferes steuerbares Einkommen → potenziell tiefere Einkommenssteuer
Besonders bei höheren Einkommen kann die unmittelbare Steuerwirkung entsprechend relevant sein.
Trotzdem sollte ein Einkauf nicht allein aufgrund der Steuerersparnis vorgenommen werden. Das Geld befindet sich anschliessend im gebundenen Vorsorgevermögen und steht nicht mehr frei zur Verfügung.
Vor einem Einkauf sollten deshalb unter anderem die eigene Liquidität, geplante Investitionen, ein möglicher Immobilienkauf und die langfristige Bezugsstrategie berücksichtigt werden.
Praxisbeispiel: Einzelfirma oder GmbH?
Nehmen wir als vereinfachtes Beispiel einen Unternehmer mit einem Erwerbseinkommen beziehungsweise relevanten Lohn von CHF 120’000 pro Jahr.
Variante 1: Einzelfirma ohne Pensionskasse
Der Unternehmer ist selbstständigerwerbend und keiner Pensionskasse angeschlossen.
20 % von CHF 120’000 entsprechen:
CHF 24’000
Damit könnte er grundsätzlich bis zu CHF 24’000 pro Jahr in die Säule 3a einzahlen.
Dieser Betrag kann im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Variante 2: Eigene GmbH mit Pensionskasse
Der Unternehmer ist Arbeitnehmer seiner GmbH und über diese einer Pensionskasse angeschlossen.
In diesem Fall beträgt der maximale ordentliche 3a-Beitrag 2026:
CHF 7’258
Gleichzeitig werden jedoch Beiträge an die Pensionskasse geleistet und dadurch Vorsorgekapital in der zweiten Säule aufgebaut.
Besteht zusätzlich eine Einkaufslücke, können je nach Vorsorgeplan freiwillige Einkäufe möglich sein.
Genau deshalb lässt sich nicht pauschal sagen, dass die Variante mit dem höheren 3a-Beitrag automatisch vorteilhafter ist.
Entscheidend ist das Gesamtbild aus Pensionskasse, Säule 3a, Steuern, Risikoschutz und verfügbarer Liquidität.
Seit 2026: Verpasste 3a-Beiträge können teilweise nachgeholt werden
Seit 2026 besteht zudem die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken in der Säule 3a nachträglich zu schliessen.
Grundsätzlich können Lücken bis zu zehn Jahre rückwirkend ausgeglichen werden. Berücksichtigt werden allerdings nur Beitragslücken, die ab dem Jahr 2025 entstanden sind. Im Jahr 2026 kann somit erstmals eine entsprechende Lücke aus dem Jahr 2025 nachgeholt werden.
Wichtig ist: Der ordentliche Maximalbeitrag des laufenden Jahres muss zuerst vollständig einbezahlt werden. Erst danach kann ein zusätzlicher Einkauf für eine frühere Beitragslücke erfolgen.
Der nachträgliche Einkauf ist pro Jahr auf den sogenannten kleinen Beitrag begrenzt. Dieser beträgt 2026 CHF 7’258. Diese Obergrenze gilt auch für Personen, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind.
Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer mit schwankenden Einkommen kann diese neue Möglichkeit interessant sein.
Worauf sollten Unternehmer besonders achten?
Bei der Vorsorgeplanung sollte nicht einfach jedes Jahr möglichst viel Geld gebunden werden. Verschiedene Faktoren müssen gemeinsam betrachtet werden.
Liquidität des Unternehmens:
Geld in der Säule 3a oder Pensionskasse ist grundsätzlich langfristig gebunden. Eine Steuerersparnis bringt wenig, wenn anschliessend Liquidität für den Betrieb, Investitionen oder private Verpflichtungen fehlt.
Rechtsform:
Einzelfirma und GmbH werden sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt. Das beeinflusst unmittelbar die Möglichkeiten in der zweiten und dritten Säule.
Vorsorgeplan der Pensionskasse:
Nicht jede Pensionskasse bietet dieselben Leistungen, Sparbeiträge oder Einkaufsmöglichkeiten. Gerade bei Unternehmern lohnt sich deshalb ein Blick auf den gesamten Vorsorgeplan und nicht nur auf die laufenden Beiträge.
Einkaufspotenzial:
Vor einem freiwilligen Einkauf sollte geprüft werden, wie hoch die effektive Vorsorgelücke ist und ob der Einkauf zur persönlichen Finanzplanung passt.
Geplante Kapitalbezüge:
Wer Einkäufe in die Pensionskasse tätigt und später Kapital beziehen möchte, sollte die geltenden steuerlichen und vorsorgerechtlichen Regeln frühzeitig in die Planung einbeziehen. Einkauf und späterer Bezug sollten deshalb nicht isoliert betrachtet werden.
Steuerprogression:
Ein möglichst grosser Einkauf ist nicht automatisch die steuerlich sinnvollste Lösung. Je nach Einkommen, Wohnkanton und persönlicher Situation kann es beispielsweise interessant sein, vorhandenes Einkaufspotenzial über mehrere Steuerjahre zu verteilen.
Anlagestrategie:
Auch innerhalb der Säule 3a stellt sich die Frage, wie das Vorsorgekapital angelegt wird. Bei einem längeren Anlagehorizont können Wertschriftenlösungen eine Alternative zum klassischen 3a-Sparkonto darstellen.
Fazit: Nicht Säule 3a oder Pensionskasse, sondern eine Gesamtstrategie
Für Unternehmer gibt es nicht die eine perfekte Vorsorgelösung.
Bei einer Einzelfirma ohne Pensionskasse kann die Säule 3a mit einem Maximalbetrag von bis zu CHF 36’288 pro Jahr ein wichtiges Instrument für die langfristige Vorsorge und Steuerplanung darstellen.
Bei einer GmbH spielt dagegen die Pensionskasse eine wesentlich grössere Rolle. Neben dem jährlichen 3a-Beitrag können insbesondere die Gestaltung des Vorsorgeplans und mögliche Pensionskasseneinkäufe interessant sein.
Entscheidend ist deshalb nicht, welches einzelne Instrument die höchste kurzfristige Steuerersparnis verspricht. Die wichtigere Frage lautet:
Wie lassen sich Pensionskasse, Säule 3a, private Anlagen, Steuern und die Liquidität des Unternehmens sinnvoll aufeinander abstimmen?
Wer diese Punkte frühzeitig plant, kann seine Altersvorsorge strukturiert aufbauen und gleichzeitig die steuerlichen Möglichkeiten gezielt nutzen.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt jedoch immer von der individuellen Situation ab. Insbesondere Einkommen, Rechtsform, Wohnkanton, bestehende Vorsorge, Reglement der Pensionskasse, geplante Kapitalbezüge und die persönliche Liquidität können das Ergebnis wesentlich beeinflussen. Die genannten Beispiele und Beträge ersetzen deshalb keine individuelle Vorsorge- oder Steuerberatung.
Carlino Trust unterstützt Sie gerne dabei, Ihre persönliche Vorsorge- und Steuersituation zu analysieren und Säule 3a, Pensionskasse und weitere Vorsorgemöglichkeiten sinnvoll aufeinander abzustimmen.