Wer eine eigene GmbH führt, kann sich grundsätzlich auf unterschiedliche Weise Geld aus dem Unternehmen auszahlen. Besonders häufig stellt sich die Frage: Soll ich mir einen höheren Lohn bezahlen oder einen Teil des Gewinns als Dividende ausschütten?
Auf den ersten Blick scheint die Dividende attraktiv. Auf ihr fallen grundsätzlich keine AHV-Lohnbeiträge an, und bei qualifizierten Beteiligungen kommt eine steuerliche Teilbesteuerung zur Anwendung. Doch ein tieferer Lohn beeinflusst gleichzeitig die Sozialversicherungen und die berufliche Vorsorge.
Deshalb lautet die entscheidende Frage nicht einfach Lohn oder Dividende, sondern:
Welche Kombination passt zu Einkommen, Unternehmen, Vorsorge und persönlicher Situation?
Kurz erklärt
Der Lohn ist eine Vergütung für die Arbeit, die Sie für Ihre GmbH leisten. Er ist bei Ihnen als Einkommen steuerbar und unterliegt grundsätzlich den Sozialversicherungsbeiträgen. Gleichzeitig bildet er eine wichtige Grundlage für Ihre soziale und berufliche Vorsorge.
Die Dividende ist dagegen eine Ausschüttung aus dem Gewinn der Gesellschaft an deren Gesellschafter. Sie setzt entsprechend ausschüttbaren Gewinn beziehungsweise frei verwendbares Eigenkapital und einen ordnungsgemässen Ausschüttungsbeschluss voraus.
Steuerlich können Dividenden interessant sein. Wer mindestens 10 % am Stammkapital hält, profitiert bei der direkten Bundessteuer von der Teilbesteuerung: Bei Beteiligungen im Privatvermögen werden 70 % der entsprechenden Dividende in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Die Kantone kennen ebenfalls eine Teilbesteuerung, deren konkrete Ausgestaltung unterschiedlich ist.
Das bedeutet jedoch nicht, dass möglichst viel Dividende und möglichst wenig Lohn automatisch optimal sind.
Warum die Kombination entscheidend ist
Bei einer inhabergeführten GmbH treffen zwei Rollen aufeinander:
Sie sind einerseits Arbeitnehmer Ihrer eigenen Gesellschaft und beziehen für Ihre Tätigkeit einen Lohn. Andererseits sind Sie Gesellschafter und können am Gewinn der GmbH beteiligt werden.
Diese beiden Rollen haben unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen.
Deshalb sollten mindestens fünf Bereiche gemeinsam betrachtet werden:
1. Lohn und Einkommenssteuer
Ihr Lohn wird bei Ihnen als ordentliches Einkommen besteuert.
Für die GmbH stellt ein geschäftsmässig begründeter Lohn grundsätzlich Personalaufwand dar und reduziert damit den steuerbaren Unternehmensgewinn.
Ein höherer Lohn bedeutet deshalb vereinfacht:
mehr steuerbares Einkommen bei Ihnen – aber weniger steuerbaren Gewinn in der GmbH.
Die tatsächliche Belastung hängt unter anderem von Ihrem Wohnort, Ihrem übrigen Einkommen und Ihrer familiären Situation ab.
2. Dividende und Steuern
Eine Dividende funktioniert anders.
Zunächst erzielt die GmbH einen Gewinn und versteuert diesen auf Unternehmensebene. Erst der verbleibende ausschüttbare Gewinn kann anschliessend an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
Beim Gesellschafter wird die Dividende wiederum als Einkommen erfasst. Bei einer qualifizierten Beteiligung von mindestens 10 % wird diese wirtschaftliche Doppelbelastung durch die Teilbesteuerung gemildert. Auf Bundesebene sind 70 % solcher Beteiligungserträge steuerbar; bei den Kantonen unterscheiden sich die entsprechenden Regeln und Prozentsätze.
Genau deshalb kann eine Dividende gegenüber zusätzlichem Lohn steuerlich interessant sein.
Aber sie ist nicht kostenlos.
3. Der wichtige Unterschied bei der AHV
Auf einem normalen Lohn fallen Sozialversicherungsbeiträge an.
Eine echte Dividende ist dagegen grundsätzlich kein Erwerbseinkommen aus Arbeitsleistung. Genau hier liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Bezugsformen.
Allerdings kann man den eigenen Lohn nicht einfach beliebig reduzieren und stattdessen alles als Dividende beziehen.
Die AHV-Regeln erfassen insbesondere Fälle, in denen ein mitarbeitender Beteiligungsinhaber keinen oder einen unangemessen tiefen Lohn erhält und gleichzeitig eine offensichtlich überhöhte Dividende bezieht. In solchen Konstellationen kann ein Teil der Ausschüttung als beitragspflichtiger Lohn behandelt werden.
Für Inhaber einer GmbH bedeutet das:
Der Lohn sollte zur tatsächlich ausgeübten Tätigkeit passen.
Dabei spielen beispielsweise Funktion, Verantwortung, Arbeitspensum, Branche und marktübliche Entschädigung eine Rolle.
4. Ein tiefer Lohn beeinflusst Ihre Vorsorge
Dieser Punkt wird bei reinen Steuervergleichen schnell übersehen.
Der Lohn ist nicht nur eine steuerliche Grösse. Er beeinflusst auch Ihre soziale Absicherung und insbesondere die berufliche Vorsorge.
Als Arbeitnehmer Ihrer GmbH sind Sie – bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen – der beruflichen Vorsorge angeschlossen. Die Höhe des versicherten Lohnes und das konkrete Vorsorgereglement bestimmen mit, wie viel Vorsorgekapital aufgebaut werden kann.
Wer den eigenen Lohn stark reduziert, um mehr Dividende auszuschütten, kann deshalb gleichzeitig die Möglichkeiten innerhalb der Pensionskasse verändern.
Eine kurzfristige Steuerersparnis sollte daher nicht isoliert von der langfristigen Vorsorge betrachtet werden.
5. Auch die Säule 3a gehört zur Betrachtung
Bei der Säule 3a spielt das AHV-pflichtige Erwerbseinkommen ebenfalls eine Rolle.
Wer als Arbeitnehmer einer Pensionskasse angeschlossen ist, kann den sogenannten kleinen 3a-Beitrag geltend machen. Für das Steuerjahr 2026 beträgt dieser maximal CHF 7’258. Die Säule 3a setzt grundsätzlich AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen voraus.
Auch deshalb sollte die Bezugsstrategie nicht nur anhand der unmittelbaren Einkommenssteuer beurteilt werden.
Was ist nun sinnvoller?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht.
Für viele Inhaberinnen und Inhaber einer GmbH kann eine ausgewogene Kombination aus angemessenem Lohn und Dividende sinnvoll sein.
Der Lohn sorgt für eine nachvollziehbare Entschädigung der geleisteten Arbeit und bildet eine Grundlage für Sozialversicherungen und Vorsorge.
Eine zusätzliche Dividende kann interessant werden, wenn das Unternehmen nachhaltig Gewinne erwirtschaftet, genügend ausschüttbare Mittel vorhanden sind und die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Die optimale Aufteilung verändert sich jedoch mit der persönlichen und unternehmerischen Situation.
Ein vereinfachtes Beispiel
Angenommen, eine Unternehmerin besitzt 100 % ihrer GmbH und arbeitet vollzeit im Unternehmen.
Die Gesellschaft erzielt einen guten Gewinn. Nun stellt sich die Frage, ob der gesamte verfügbare Betrag als höherer Lohn ausbezahlt oder ein angemessener Lohn mit einer zusätzlichen Dividende kombiniert werden soll.
Bei einem höheren Lohn entstehen zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge und höheres persönliches Erwerbseinkommen. Gleichzeitig reduziert der Lohn den Gewinn der GmbH.
Bei einer Dividende wurde der zugrunde liegende Gewinn dagegen bereits auf Ebene der GmbH besteuert. Dafür kann bei einer qualifizierten Beteiligung die Teilbesteuerung zur Anwendung kommen.
Die zweite Variante kann insgesamt günstiger sein – muss es aber nicht.
Für einen sinnvollen Vergleich müssen mindestens berücksichtigt werden:
- persönlicher Grenzsteuersatz und Wohnkanton
- Unternehmenssteuern am Sitz der GmbH
- Höhe des angemessenen Lohnes
- Sozialversicherungsbeiträge
- Pensionskassenlösung
- bestehendes Vorsorgeguthaben und mögliche Einkäufe
- Höhe und Nachhaltigkeit des Unternehmensgewinns
- Liquiditätsbedarf der GmbH
Erst daraus ergibt sich ein aussagekräftiges Gesamtbild.
Typische Fehler
Den Lohn möglichst tief ansetzen
Eine reine Steueroptimierung über einen sehr tiefen Lohn kann sozialversicherungsrechtlich problematisch werden.
Nur die Einkommenssteuer vergleichen
Eine Dividende darf nicht isoliert betrachtet werden. Der zugrunde liegende Unternehmensgewinn wurde bereits auf Ebene der GmbH besteuert.
Die Vorsorge vergessen
Weniger Lohn kann Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge und die langfristige finanzielle Absicherung haben.
Jedes Jahr dieselbe Aufteilung verwenden
Was heute sinnvoll ist, muss es in einigen Jahren nicht mehr sein. Unternehmensgewinn, privates Einkommen, Vorsorgesituation und Lebensplanung verändern sich.
So gehen Sie sinnvoll vor
Betrachten Sie Lohn und Dividende nicht als zwei konkurrierende Möglichkeiten, sondern als Bestandteile einer gemeinsamen Bezugsstrategie.
Zuerst sollte ein angemessener Lohn für die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit bestimmt werden.
Danach kann geprüft werden, ob eine zusätzliche Gewinnausschüttung sinnvoll und möglich ist.
Im dritten Schritt gehören die Auswirkungen auf Steuern, AHV und berufliche Vorsorge in denselben Vergleich.
Und schliesslich sollte die gewählte Struktur regelmässig überprüft werden – insbesondere bei grösseren Gewinnveränderungen, einem veränderten Arbeitspensum oder Anpassungen der persönlichen Vorsorge.
Fazit
Die Frage „Lohn oder Dividende?“ lässt sich nicht allein mit dem jeweiligen Steuersatz beantworten.
Ein höherer Lohn verursacht zwar Sozialversicherungsbeiträge und erhöht das persönliche Erwerbseinkommen, stärkt aber gleichzeitig die Verbindung zur Sozial- und beruflichen Vorsorge.
Eine Dividende kann steuerlich attraktiv sein, insbesondere bei einer qualifizierten Beteiligung. Sie ersetzt jedoch keinen angemessenen Lohn und basiert auf Gewinn, der bereits auf Ebene der Gesellschaft besteuert wurde.
Entscheidend ist deshalb das Zusammenspiel von Lohn, Unternehmensgewinn, Dividende, AHV, Vorsorge und persönlicher Steuerbelastung.
Die sinnvollste Lösung ist nicht zwingend diejenige mit der tiefsten Steuerrechnung in diesem Jahr – sondern jene, die Unternehmen, private Finanzen und Vorsorge langfristig sinnvoll aufeinander abstimmt.